Es gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten für das Bundesland
Nordrhein Westfalen!!! (Diese stehen im Fünfjahres-Fischereischein)
Während der gesetzlichen Schonzeit für den Hecht herrscht am See ein absolutes Kunstköderverbot.
Untermaßige Fische sind schonend vom Haken zu lösen und sofort in das Gewässer zurückzusetzen.
Barsche, Graskarpfen und Welse müssen dem Gewässer entnommen werden.
Pro Angeltag dürfen folgende Fische mitgenommen werden:
Aal : 2 Stück
Schuppenkarpfen : 1 Stück
Spiegelkarpfen : 1 Stück
Hecht : 1 Stück
Schleie : 2 Stück
Zander : 1 Stück
Rest unbegrenzt
Besondere Angelsperren werden bekannt gegeben.
Hinweis Setzkescher:
Die verwendete Setzkescherkonstruktion und –anordnung muss die Belastungen der Fische so gering wie möglich halten:
- ausreichende Länge und Durchmesser - min. 3 Meter Länge und 50 cm Durchmesser
- knotenloses Netzmaterial
- angemessene, möglichst große Maschenweiten
- horizontale Anordnung
- ausreichende Verankerung und Verspannung
- vollständige Öffnung der Netzmaschen
- ständig geflutetes Setzkeschervolumen
- Fische die aktuell Schonzeit haben dürfen nicht gehältert werden